Schoßhunde, Begleithunde

Ein aktueller Bericht in der BR-Mediathek brachte uns zu diesem Beitrag. Warum werden es immer mehr bissige Hunde? Wir haben natürlich die falsche Rassenauswahl, wie unser Beitrag über Arbeitshunde deutlich machte. Aber es sind auch die Kleinen, die eigentlich immer als Begleithunde gezüchtet wurden, die immer öfters eskalieren. Hier kann natürlich die Herkunft, wie Vermehrerzucht, eine große Rolle spielen. Es sind sicher die Anforderungen an die Hunde, mit denen die Hunde überfordert sind. Der Beitrag im BR macht das deutlich. Aber auch folgender Bericht eines kleinen Schoßhundes, der völlig eskalierte und in den richtigen Händen mit dem richtigen Umgang und Artgenossen zu einem fast normalen Hund wurde.

Die Hundewelt wäre ganz sicher um einiges friedvoller und ruhiger, wenn sich die Menschen mehr Pudel, Bologneser, Shitzus und wie die ganzen alten Begleithundrassen heißen, oder putzige kleinere Tierheim-Hunde holen würden. Doch auch diese Hunde sind HUNDE! Und so wollen sie behandelt werden, der eine mehr und viele andere natürlich weniger. Das sind dann die tatsächlich unauffälligen „Ersatzkinder“ . . . .

Bilbo …….. wenn Zwei sich finden! Bilbo ist ein Hund, der über so viele Jahre immer wieder auffällig wurde. Zeiten im Tierheim wechselten sich ab mit Zeiten bei Pflegestellen, Hundetrainern, Tierheimen. Fünfmal bekam er ein Zuhause, aber nach ein paar Monaten oder auch einmal 3 Jahren wurde er doch wieder abgegeben. Es ging einfach nicht. Bis heute weiß keiner warum der kleine Kerl so extrem ausflippt und dann auch um sich beißt.

Für Bilbo schien es unmöglich, eine Stelle zu finden. Der kleine Bologneser war auf dem besten Weg, ein Schattenhund zu werden.

Tom – bei dem er heute lebt – arbeitete als Bundesfreiwilliger im Tierheim, als Bilbo wieder einmal und zwar dort abgeben wurde. Er erlebte Bilbo direkt bei der Ankunft von seiner „besten Seite“, der Hund war vollkommen außer sich. Wenn man nur die Hand in seine Richtung bewegte, biss er um sich und ließ sich auch kaum beruhigen. Tom lächelt, wenn man ihn heute nach den ersten Tagen fragt: „Solche Hunde haben es mir angetan“ sagt er und wenn man ihn beobachtet spürt man das auch deutlich. Mit Ruhe und doch Bestimmtheit wurde ein Maulkorb auf den Hund „gebastelt“, dann wurde er schlafen gelegt und medizinisch durchgecheckt. Alles wurde untersucht, die Zähne gereinigt und nachdem der Hund aufgewacht war, ließ Tom ihm erstmal Zeit, um anzukommen.

Aber nach und nach wurde Bilbo mit Alltagssituationen konfrontiert und in ein normales Leben integriert. Bilbo hat auch heute noch ab und zu seine Ausflipper, dann spricht Tom ihn nur kurz an und lässt ihn den Platz wechseln, „Ich habe gemerkt, dass ich ihn so da rausholen kann.“ erklärt er. Es funktioniert, der Hund wird sofort ruhig und benimmt sich wieder nett wie vorher.

Tom und Bilbo führen ein normales Leben, Bilbo darf überall hin mit und ist ein ganz fröhlicher Hund geworden. Er spielt begrüßt Menschen nett und lässt sich auch streicheln. Tom kennt die Situationen, in denen er vielleicht einen Ausflipper bekommen kann, zum Beispiel beim Hundefrisör oder wenn man eine Zecke entfernen muss. Dann trägt er Maulkorb, so sind alle entspannt und die Ausflipper werden immer weniger. Tom strahlt über das ganze Gesicht, wenn er von seinem Bilbo erzählt, man merkt, dass sich da Zwei gefunden haben.

Bilbo lebt bei Tom auf Langzeit Pflegestelle, das Tierheim hat Paten für Bilbo gefunden, die bei den Kosten helfen. So lebt ein Schattenhund ein schönes Leben

Link zum Beitrag des BR Immer mehr bissige Hunde

https://www.facebook.com/BuendnisSchattenhund/videos/221738255634790/

Aktueller geht es kaum

Einer unser Mitgliedsvereine hat heute diesen Beitrag geschrieben…
Es ist das was tagtäglich in den Tierheimen passiert. Eine Abgabe jagt die nächste.
Es ist die Realität, die Situation nicht schlecht geredet und nicht geschönt.

Seht selbst:

„Aktueller geht es kaum!
Ehrlichgesagt sind wir wirklich regelrecht verzweifelt ob der aussichtslosen Lage was die Situation von Hunden im Tierheim betrifft. Wenn wir alle aufnehmen würden, für die Anfragen kommen müssten wir täglich anbauen.
Es geht nicht um normale, nette Hunde, die das ein oder andere Problemchen haben. Freundliche Hunde werden uns aus den Händen gerissen, Verweildauer vielleicht ca. 4 bis 6 Wochen.
Es geht um die anderen, die mit Potential für unschöne Taten. Dieser Hund wurde soeben abgegeben. Der Vermieter akzeptiert nur einen Hund, die Leute hatten aber Zwei. Also musste einer weg.
Er ist 6 Jahre alt und beschrieben wurde er als aggressiv gegenüber Fremden und Hunden. Aber er kann Pfötchen geben und hat im Bett des Sohnes geschlafen. Er kam an der Leine tobend ins Tierheim spaziert. Was sollen wir als Tiervermittler denn mit solchen Hunden machen ??? Ja, er wird sich einleben und hoffentlich keinen Mitarbeiter verletzen, unter Aufsicht darf er mit anderen Hunden in Kontakt, aber seien wir doch mal ehrlich, wer möchte denn so einen Hund ?
Was passiert mit ihm? Wir packen ihn in einen Einzelzwinger neben Tira, Kisha, Loki, Sunny, Wölfi, Pascha, Bambam, Marlon, Aramis usw.
Wie lange? Jahrelang, so 6 circa. Wenn wir die übliche Lebenserwartung bedenken.
Ja, man vermittelt auch mal so einen Hund. Rund 2/3 Mal im Jahr einen Langsitzer. In den letzten Wochen haben wir mehrere langjährige Heimbewohner vermittelt und haben gebangt ob es klappt und uns wahnsinnig gefreut.
Aber das waren nicht solch, problematische Hunde. Es macht mich so unglaublich wütend. Angeschafft, versaut, abgegeben, egal weshalb, auch wenn wir immer so verständnisvoll sind wegen der individuellen, verständlichen, tragischen Gründe. Irgendwann ist es auch mal gut. Wann fangen die Leute mal an selbst ihre Mistsuppe auszulöffeln?
So ein Hund kostet uns mind.20 Euro Spendengeld täglich. Wenn Jemandem mit ihm arbeitet eigentlich noch viel mehr. Ohne das Herzblut und die Mühe, die da drinsteckt zuzurechnen. Tag für Tag , Monat für Monat, bis er gestorben oder vermittelt ist.
Jeden Tag lehne ich Abgabehunde ab, was möglich ist versucht man abzuschmettern, weil wir einfach nicht mehr können. Wir haben die Gangster Initiative gegründet, wir begutachten die Hunde, wir beraten uns, wir beraten die Leute. Wir versuchen kompetente Menschen für solche Hunde ins Tierheim
zu bekommen. Wir geben uns wirklich Mühe, aber im Grunde haben wir keine Chance gegen diesen Berg, es ist kein auf und ab. Es ist ein Mount Everest….
Jeden Tag versuche ich „meinen“ hochaggressiven, aus Sicherstellungen stammenden Hunden einen schönen Tag zu machen. Auslauf, mal raus in die Wiese oder in den Hof , mal mitnehmen im Auto , in die Sozialräume. Immer die Angst, dass ein Maulkorb abfällt und jemand gebissen wird und dann wochenlang als Mitarbeiter ausfällt. Toitoitoi. Es wird auch weiter gutgehen. Die anderen bei uns machen dasselbe mit „ihren“ Hunden. Aber es ist ein Fass ohne Boden, es kommen immer mehr, es nimmt kein Ende. Und nun wieder einer mehr. Denen, die da sind geht immer mehr Zeit ab.
Es macht so traurig und ratlos.
Ich wünsche mir die Zeiten zurück in denen die meisten Leute sagten: wir hätten gerne einen Hund, aber wir haben nicht genug Zeit , Platz und einen grossen sowieso nicht, da kennen wir uns nicht genug aus.
Menschheit Deutschland! Was habt ihr nur getan? Was tut ihr weiter ? Am liebsten würde ich sagen, lasst doch die Finger von den Hunden wenn ihr sie doch sowieso nicht respektiert und versteht.
An Tagen wie heute sitzen „ meine“ agggressiven Hunde im Zwinger, sie warten auf extra Fürsorge, die heute nicht kommt, weil andere Dinge wichtiger sind. Sie sind so zerstört worden und wahrscheinlich auch kaputtgezüchtet und so gefährdend, dass sie besonders gehändelt werden müssen. Und trotzdem sind es so liebenswerte, klar kommunizierende Geschöpfe und es gibt keinen echten Grund sie zu töten.
Das böse Wort. Töten. Niemand will es hören und wir tun es nicht. Solange wir die Möglichkeiten haben wie sie sind. Aber dann handelt da draußen verdammt nochmal so, dass es nicht täglich mehr und mehr werden. Wann schalten denn die Menschen wieder ihren Kopf ein und gehen mit Hunden so um, dass sie nicht zu Wesen werden, die dann den Rest ihres Lebens oder Jahre im Tierheim sitzen ?
In Hoffnung auf bessere Zeiten…“

Tierheim Gelnhausen, Am Galgenfeld, Gelnhausen

Sächsische Staatsministerium gibt im Fall „Zeus“ Stellungnahme ab

Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat aufgrund Ihrer zahlreichen E-Mails und Ihrer Anteilnahme für Zeus eine Stellungnahme abgegeben. Das Ministerium bittet um Verständnis darum, dass weitere Äußerungen bis zum Ausgang des Widerspruchsverfahrens nicht abgegeben werden. Die Auffassung der Widerspruchsbehörde wurde in der Stellungnahme durch das Ministerium zusammengefasst wiedergegeben.

Gebt dem Rottweiler Zeus und seiner Familie eure Stimme

https://www.facebook.com/chiappaundhauserrechtrundumstier/photos/a.118986932939943/152423232929646/?type=3&eid=ARCerE4gIS8UXmqJPwDwtbzz5EyqGImHAzSvLXO8CAlIPP1m23-QZRNw4cyAWDhkaJ_7R_aO3KIuiawj&__xts__%5B0%5D=68.ARD9vztQqStghPFYDWu29J0KOT9p017pvhuWe9MdhFpGoGF5w27Qx8IPV_EEMuw9hMlJ5JVRX9HtLBQNp1ikBtkv-lI-mTt4Dh0084Wy6vMg-1IIJfv5DIHB3peHlvunXy6k4x86bV5QWoABH-SRYLbYCnMYuuysRuHEGw6R8Z2icqnhiGMYbVOP80KC2_tReuj0T4ssvi0y2SqnPVq30tVjPoo95zCX4PLn2_AvC0Na7BgVvNIJMMwA6ygF61W3KYhrcQnytrMEPpSJwkgbq5UhmD9LO-TQnD6ngfWVusbnGnBN44Lj7SgbQYc2Stx7UpAIHomeMHIeC9riV1kWpJuMWqrnwfPH6xwJFnu14F_V-g0VLC10IcpqkA-cJt7F0p1jPMynFy3hfomfDXrjoIdhttQ2vMCwM-WlTSUS3_V4x618R2BnZqYqIUiv92wQewldcHa3zjwnrOauFDdHSY_qAsYToHkpagVfTeTMdTGpSnNNtSucI-v9aMH22JScbpslMjWXkBsqAviQ6JtdMdqNJMUAWE7hJQyZmlr0KwCaWo_XjpVuBZchpezBgVF5W3H5BHYW&__tn__=EHH-R

Update vom 26. Februar 2020 zum Fall – Amtliches Todesurteil für Hund mit bestandenem Wesenstest

Gestern sind wir mit einem aktuellen Fall aus unserem Tätigkeitsbereich „Recht rund ums Tier“ an die Öffentlichkeit gegangen.

Wir möchten an dieser Stelle ein erstes Update geben. Unser Hauptziel ist, dass der Hund wieder zurück zu seiner Familie kann und nicht länger von dieser getrennt ist.

Die rechtswidrige Tötungsanordnung muss sofort gestoppt werden. Wir werden nicht aufhören zu kämpfen.

Für alle die uns unterstützen wollen, teilen wir die öffentliche und offizielle E-Mail Adresse des Sächsischen Staatsministerium des Innern mit:

info@smi.sachsen.de

Vielleicht finden Ihre Anregungen und Sorgen zu dem aktuellen Geschehen und der generellen Bedeutung dieses Fall Gehör.

Eine wahre Geschichte …

… Eine dramatische Geschichte, die uns von einer Rechtsantwaltskanzlei zugeschickt wurde und ihr Ende noch nicht gefunden hat! Die Gefahr, auf die wir gerade mit den Schattenhunden zusteuern – nämlich das willkürliche Töten von Hunden ohne Grund, alleine schon aus Kostengründen – wird schneller als wir dachten Wirklichkeit! Wenn wir nichts dagegen tun . . . .

Amtliches Todesurteil für Hund mit bestandenem Wesenstest

Verfügung über die Tötung eines Hundes – trotz bestandenen Wesenstests hält Behörde an der Tötungsanordnung fest

Es ist kaum vorstellbar und dennoch ist es Realität:
Der Hund unserer Mandanten besteht einen von einer Sachverständigen im Hundewesen durchgeführten Wesenstest und trotzdem hält die Behörde weiterhin an der angeordneten Tötung des Hundes fest.

Es handelt sich um den derzeit wohl brisantesten Fall aus unserer Tätigkeit im Tierrecht. Über diesen beginnen wir heute zu berichten und decken auf.

Das Vorgehen der Behörde und nahezu der gesamte Ablauf des Verfahrens können von dem Leser eigentlich nur als absurd empfunden werden. Dennoch ist der Fall aus dem Leben und unserer täglichen Praxis gegriffen. Dieser ist von enormer Bedeutung und das sogar bundesweit.

Es kann jeden Hundehalter treffen Eine Verkettung unglücklicher Umstände – und die Mühlen der Verwaltung beginnen zu mahlen. Für uns ist es ein äußerst emotionaler Fall, unsere Mandanten jedoch bringt er tagtäglich an die Grenze des Ertragbaren.

Vor die Wahl gestellt – Behörde verlangt freiwillige Tötung

Unsere Mandanten wurden vor eine unmögliche Wahl gestellt: Entweder sie würden ihren Hund freiwillig einschläfern lassen oder aber es würde eine dahingehende Verfügung seitens der Behörde erlassen und die Tötung durch die Behörde zwangsweise durchgesetzt.

Die Antwort ist bis heute eindeutig: Ihr Hund soll leben

Unsere Mandanten entschieden sich dafür, ihren Hund nicht aufzugeben und zusammen mit uns für diesen bedingungslos zu kämpfen. Ein Kampf, der mittlerweile zwei Jahre andauert und noch nicht beendet ist. Ein tragische Verkettung von Umständen mit weitreichenden Folgen für Hund und Halter

Ein tragischer Vorfall war es zweifellos, als der Hund unserer Mandanten Anfang des Jahres 2018 bei einem Spaziergang einen alten Herrn ansprang, welcher bedauerlicherweise körperlich nicht in der Lage war, seinen Sturz abzufangen und sich so erhebliche Verletzungen im Gesicht zuzog. Der Fall wurde der Behörde gemeldet und durch diese ein behördliches Verfahren gegen unsere Mandanten als Hundehalter eingeleitet.

Das amtliche „Todesurteil“ war bereits vor Inaugenscheinnahme des Hundes abgesprochen und vereinbart Bei Durchsicht der behördlichen Verwaltungsakte mussten wir feststellen, dass bereits von Anfang an abgesprochen war, dass der Amtsveterinär eine Empfehlung zur Tötung des Hundes aussprechen werde.

Der Hund unserer Mandanten soll sterben

Unsere Mandanten entschieden sich, für ihren Hund zu kämpfen und teilten der Behörde mit, dass sie ihren Hund nicht freiwillig einschläfern lassen würden. Die Behörde hielt Wort und erließ dann– wie angekündigt – die Verfügung, in welcher die sofortige Tötung des Hundes angeordnet wurde.

In der Tötungsanordnung behauptet die Behörde pauschal und ungeprüft, der Hund sei zu gefährlich, um von irgendeiner Person gehalten zu werden. Auch und gerade ein Tierheim, welches zur Haltung gefährlicher Hunde berechtigt und befähigt ist, sei nicht in der Lage den Hund aufgrund dessen Gefährlichkeit zu halten.

An dieser Stelle begann der nun seit zwei Jahren andauernde Kampf um das Leben ihres Hundes In Folge der Tötungsanordnung unternahmen unsere Mandanten alles in ihrer Macht stehende, um das Leben ihres Hundes zu retten.

Unsere Mandanten stellten ihren Hund auf eigene Kosten einer Problemhundetrainerin und drei öffentlich bestellten und anerkannten Sachverständigen im Hundewesen vor.

Das Ergebnis fiel einheitlich aus:

Der Hund darf nicht getötet werden! Die Sachverständigen im Hundewesen bescheinigten ausnahmslos, dass sie eine Tötung des Hundes für absolut unverhältnismäßig halten und die Tötung eklatant gegen das Tierschutzgesetz verstoßen würde.

Unsere Mandanten verbrachten ihren Hund in ein Tierheim, das über eine Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde verfügt, um die von der Behörde behauptete Gefährdung der Allgemeinheit auszuschließen und zu widerlegen.

Hund besteht Wesenstest

Der Hund unserer Mandanten wurde einem Wesenstest unterzogen, welcher von einer öffentlich bestellten und anerkannten Sachverständigen im Hundewesen nach anerkannten Standards durchgeführt wurde. Der Hund bestand den Wesenstest unstreitig ohne Beanstandungen. Die Sachverständige attestierte, dass es sich nicht um einen gefährlichen Hund im Sinne des Landeshundegesetzes handele. Es wurde erneut bescheinigt, dass die Tötung unter keinem Gesichtspunkt vertretbar ist.

Behörde ignoriert Expertenmeinungen und missachtet Tierschutzgesetz

Trotz der einstimmigen Expertenmeinungen hält die Behörde weiterhin an der von ihr angeordneten Tötung des Hundes fest. Tierschutzrechtliche Aspekte bleiben völlig außer Acht.

Wie lässt sich das Verhalten der Behörde rechtfertigen?

Unserer Auffassung nach überhaupt nicht. Denn Behörden sind an Recht und Gesetz gebunden. Sie unterliegen dem sog. Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Dies ist Ausfluss des in Deutschland geltenden Rechtsstaatsprinzips. Gesetze – hier das Tierschutzgesetz – müssen von Behörden zwingend beachtet werden.

Tierschutzrechtliche Erwägungen sind somit auch in unserem Fall von der Behörde zu berücksichtigen. Die Tötung des Hundes unserer Mandanten ist unter keinem tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zu rechtfertigen. Wir können und werden die Tötungsanordnung nicht akzeptieren. Milderen Mitteln ist zwingend der Vorzug zu geben.

Es gibt immer eine Alternative – die Handlungsmöglichkeiten der Behörde Kommt eine Behörde nach ihren Ermittlungen tatsächlich zu dem Schluss, dass es sich um einen gefährlichen Hund handelt, ist sie berechtigt und verpflichtet, verhältnismäßige und dem Einzelfall gerecht werdende Maßnahmen anzuordnen, um der festgestellten Gefährlichkeit entgegenzuwirken und eine Gefahr für die Bevölkerung auszuschließen.

Die Handlungsalternativen der Behörde sind vielfältig. In Betracht kommen unter anderem die Anordnung eines Leinenzwangs, die Anordnung eines Maulkorbzwangs und – unter anderem – die Auflage, dass der Hund nur noch durch eine bestimmte Person geführt werden darf. Die Tötung eines Hundes ist das letzte Mittel der Wahl und sollte nur in absoluten Ausnahmefällen eingesetzt werden.

Die Tötung muss eine Ausnahme mit hohen Hürden bleiben Bevor eine Behörde die Tötung eines Hundes anordnen darf, muss sie zwingend überprüfen, ob auch mildere Maßnahmen genügen, um einer möglichen von dem Hund ausgehenden Gefahr entgegenzuwirken. Jeder Hundehalter denkt in einer solchen Situation erst einmal an einen Leinen- oder Maulkorbzwang. Dass eine sofortige und ungeprüfte Tötung angeordnet werden könnte, erscheint nahezu abwegig.

In dem von uns geschilderten Fall wurden mildere Maßnahmen von der handelnden Behörde zu keinem Zeitpunkt ernsthaft in Betracht gezogen. Viel schlimmer noch: selbst die Unterbringung in einem Tierheim wurde von vorne herein ungeprüft ausgeschlossen. Die Tötung wird – absurder Weise trotz des bestandenen Wesenstests und damit gesetzeswidrig – nach wie vor als alternativlos dargestellt.

Allgemeine Bedeutung für jeden Hundehalter

An dieser Stelle besteht ein zwingender Handlungsbedarf. An dem hier vorliegenden Handeln der Behörde lässt sich die Bedeutung des Falls für alle Hundehalter anschaulich belegen. Denn welcher Hundehalter kann schon ausschließen, dass durch seinen Hund einmal ein Mensch zu Schaden kommt? Kann es an dieser Stelle völlig unerheblich bleiben, dass es bei Tieren ein sog. artgerechtes Verhalten gibt? Und läuft somit jeder Gefahr, seinen Hund einschläfern lassen zu müssen? Und dies obwohl er einen Wesenstest bestand?

Tier im Recht

Jeder Fall ist einzeln und gesondert zu betrachten, so viel ist sicher. Der im Grundgesetz verankerte Tierschutz (Art. 20 a GG) und das Tierschutzgesetz sind jedoch zwingende Grundsätze unseres Zusammenlebens und unserer heutigen Wertvorstellungen. Diese haben ausnahmslos Beachtung zu finden.

Dieser Grundgedanke ergibt sich aus der Verantwortung des Menschen gegenüber den Tieren als unseren Mitgeschöpfen. Es ist unsere Aufgabe, das Leben der Tiere und deren
Wohlbefinden zu schützen, denn niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wir werden nicht aufgeben und mit unseren Mandanten zusammen für ihren Hund kämpfen.

Die Stimme der Tiere zählt!

Alle die hier gezeigten Hunde sind beispielhafte „Schattenhunde“, denn alle haben sie schon Menschen gebissen und warten im Tierheim auf ein neues Zuhause! Warum was passiert ist haben wir in vielen Beitragen bereits erläutert. In den richtigen Händen, bei den richtigen Menschen, sind es auch NUR HUNDE, genauso wenig oder genauso stark gefährlich wie ganz viele andere unter uns lebende Hunde auch. Und keiner davon soll frühzeitig sterben aufgrund einer behördlichen Anordnung!!!!!

Gebrauchshunde …

also Hunde, die über Jahrzehnte und länger gezüchtet und gehalten wurden, um dem Menschen zuzuarbeiten. Es waren „Nutztiere“ für Menschen, die in der Natur gearbeitet haben. Sie wurden auch nur an Menschen weitergegeben, die ebenso arbeiten. Leider hat sich das vor ca. 40 Jahren so laaaangsam verändert.

Wo noch vor 30 Jahren niemals ein NICHT-Jäger einen Weimaraner bekommen hätte, Hunde die als „mannscharf“ gezüchtet wurden, als knallharte Jagdhunde mit ausgeprägtem „Schutztrieb“, wie es genannt wurde. Nun gibt es diese Hunde überall, sie sind chic, haben sich aber nicht wesentlich verändert. Dazu kommt, dass sie den Labradoren eingezüchtet werden, um schnell an die Modefarbe blau zu kommen. Somit bekommen wir nun Labradore, die eigentlich friedliche familienfreundliche Jagdhunde waren und nun immer öfters mit Beißvorfällen im Tierheim landen, die Anzahl der blauen Labradore überwiegt!

Anfangen müsste es also bei den Züchtern und Verkäufern dieser Tiere. Unsere Forderung daher: Weniger Zucht und Verkauf nur in fachliche Hände.

Das wird aber unser Problem in den Tierheimen nicht lösen! Es gibt unter den Schattenhunden eine überdurchschnittliche Zahl an Arbeitshunden. Sie werden falsch gezüchtet, falsch gehalten, falsch erzogen und tun letztendlich das, was sie genetisch mitgebracht haben.

Wenn wir also im Tierheim einen solchen Hund bekommen, dann dürfen wir uns nicht versperren, diese Hunde auch wieder in Hände zu geben, die sich damit auskennen oder die sie „gebrauchen“ können. Ganz sicher ist das nicht das gepolsterte Bettchen und pinkes Brustgeschirr. Doch was brauchen die Hunde wirklich? Selbstverständlich liegen sie auch gerne weich JA! Selbstverständlich brauchen sie Kontakt zu Menschen, JA!

Man kann gegen Jagd sein, man kann gegen Viehhaltung sein, man darf ruhig Veganer sein. Aber Menschen, die so leben und arbeiten brauchen Hunde, die ihnen helfen. Wenn dann diese Menschen sogar ins Tierheim kommen, um einen Hund zu holen, dann sollte es möglich sein, eigene Wunschvorstellungen zurückzustellen zum Wohle des Hundes. Denn in seinem Zwinger im Tierheim lebt er sicherlich nicht besser als bei einem der vorgenannten Stellen.

Die Bilder heute zeigen beispielhaft die Kangalhündin Daisy. Daisy wurde in einem Hinterhof geboren, bei Menschen, die KEINE Schafe haben aber Hunde vermehren. Sie schreiben die Hunde bei EBAY zum Verkauf aus. Eine junge alleinstehende Mutter in einer Hochhaussiedlung überlegte am Abend vorher, dass ihre Tochter morgen Geburtstag hat und sich einen Hund wünscht. Da sie noch kein Geschenk hatte, schaute sie bei EBAY. Am nächsten dran und günstig noch dazu fand sie einen Wurf Kangals. Gesagt getan, sie fuhr gleich morgens zum Verkäufer und erstand auch widerstandslos einen Welpen. Daisy. Sie war 3 Monate alt und eigentlich schon viel zu groß. Aber die Zeit drängte.

Glücklicherweise merkte die Mutter schon abends, dass Daisy nicht in ihr Leben passt und wollte sie dem Verkäufer zurück bringen. Der lehnte dankend ab. Also Tierheim.
Der Vermittlungstext des Tierheims:

Daisy ist eine Privatabgabe. Nochmal wird sie nicht in den falschen Händen landen. Wir werden sie nur an geeignete, herdenschutzhunderfahrene Halter abgeben. Die junge Herdenschützerin würden der eigentlich ihr zugedachten Rolle als Beschützerin von Schafen sehen, denn schon jetzt mit ihren 4 Monaten zeigt sie eine gewisse Ernsthaftigkeit, und großes Selbstbewusstsein.

Wenn man die Bilder genau betrachtet, sieht man keinen fröhlichen unbeschwerten Hund. So kam Daisy auch in eine Schäferei, wo sie sich glücklicherweise sehr gut in die bestehende Hundegruppe eingliedert und jetzt schon eine sehr gute Arbeit abliefert als Herdenschutzhund in einer Herde von vielen Schafen und Ziegen.

Jetzt wird der Aufschrei groß sein! „ich habe einen Herdenschutzhund, Jagdhund, Schäferhund . . . . und der lebt brav und unauffällig in der Familie“
Keiner widerspricht. Die Zahlen in den Tierheimen sagen nur etwas anderes, und deshalb schaut genau hin, wenn ihr einen solchen Hund habt, was er wirklich braucht, und wie er wirklich ist. Und gebt, um euch selbst zu entlasten, auch Menschen, die mit Hunden arbeiten eine Chance!