Das Bündnis Schattenhund

Wir haben das Bündnis Schattenhund im Herbst 2019 gegründet

..weil wir uns den schwierigen Hunden verbunden fühlen – den Hunden, die – aus den unterschiedlichsten Gründen – lange oder gar ihr ganzes Leben in den Tierheimen der Tierschutzvereine verweilen 💓

Bitte helft uns, den Tierhandel im Internet stärker zu regulieren! Unterschreibt unseren Online-Petition zum Brandbrief, den wir am 23.07.23 dem Bundestag eingereicht haben!

Was sind „Schattenhunde“?

Schattenhunde sind Hunde, die trotz Trainings- und Resozialisierungsbemühungen immer speziell bleiben und kaum verantwortungsvoll an den Otto-Normal-Hundehalter mit Kindern und Garten vermittelt werden können und somit zu Langzeitinsassen in den Tierheimen werden. Unter dem Begriff Schattenhund kann man eine Vielzahl von Hunden mit Problemverhalten zusammenfassen: Was jedem zuerst einfällt, ist natürlich der Hund mit gesteigertem Aggressionsverhalten gegen Menschen oder andere Tiere. Es gibt jedoch auch andere Verhaltenseigenschaften, die einen Hund zu einem Schattenhund werden lassen, wie etwa mangelnde Sozialisation auf Umweltreize, gesteigertes Beutefangverhalten, jahrelange isolierte Haltung ohne Menschenkontakt – Schattenhunde sind in ihrer Verhaltensindividualität vielfältig.

Wir sind Tierschützer

Bündnis Schattenhund – wer wir sind

Wir sind Tierschützer, die alle mindestens 20 bis 30 Jahre Erfahrung im aktiven Tierschutz haben und alle eine Entwicklung beobachtet haben, die uns mit unserem Wissen verpflichtet, darauf hinzuweisen, einzugreifen, zu handeln!

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Mission & Vision

Unsere Ziele sind:

Aufklärung der Öffentlichkeit

Wer sich einen Hund anschafft, muss sich informieren – über Hunde und ihre Bedürfnisse, über rassespezifische Eigenschaften, über die verpflichtende, für die Dauer des gesamten Hundelebens übernommene Verantwortung!

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Schatten-Blog

Abgestempelt, Abgeheftet – Vergessen?

𝐒𝐭ä𝐫𝐤𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐒𝐭ä𝐝𝐭𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐊𝐨𝐦𝐦𝐮𝐧𝐞𝐧, 𝐮𝐦 𝐛𝐞𝐬𝐭𝐞𝐡𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐆𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐕𝐞𝐫𝐨𝐫𝐝𝐧𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐳𝐮𝐦 𝐒𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐝𝐞𝐫 𝐓𝐢𝐞𝐫𝐞 𝐞𝐧𝐭𝐬𝐩𝐫𝐞𝐜𝐡𝐞𝐧𝐝 𝐮𝐦𝐳𝐮𝐬𝐞𝐭𝐳𝐞𝐧. Seit über 20 Jahren hat der Schutz der Tiere Verfassungsrang. Artikel 20 a Grundgesetz verpflichtet Legislative (Gesetzgebung), Judikative (Rechtsprechung) und auch die Exekutive (vollziehende Gewalt = zuständige Behörden) die Tiere zu schützen. Wie ist es darum tatsächlich bestellt? HAUPTPROBLEM: …

Billig gekauft – Teuer bezahlt!

Der Handel mit Tieren im Internet ist ein wachsendes Problem, das maßgeblich mit für die Überfüllung der Tierheime verantwortlich ist. Das Internet macht es skrupellosen Händlern einfach, Tiere unter fragwürdigen Bedingungen zu verkaufen!

Kontakt

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