Zu viele Schnauzen für zu wenig Hände!
Die tierärztliche Gebührenordnung (GOT) wurde zum November 2022 durchschnittlich um 20-30 % erhöht.
Diese Erhöhung trifft auch die Tierheime! Meist werden zwar Betreuungsverträge mit Tierärzten für den Tierheim-Tierbestand abgeschlossen, die eine Abrechnung nach Zeiteinheiten ermöglichen, hier gab es eine Erhöhung um mehr als 60 % von 25,65 € (2020) auf 42,67 € (2022) für die angefangene Viertelstunde. Über Zeiteinheiten dürfen jedoch nur grundlegende Leistungen wie etwa Eingangsuntersuchungen, Parasitenbehandlungen, Impfungen abgerechnet werden. Für jede OP müssen auch die Tierheime regelmäßig mindestens den 1-fachen GOT-Satz zahlen!
Diese Erhöhung führt außerdem dazu, dass Tiere in die Tierheime kommen, die große gesundheitliche Baustellen haben, die wir behandeln lassen müssen. Nicht selten stehen Verhaltensauffälligkeit und medizinische Unterversorgung auch in einem direkten Zusammenhang!
Unsere Forderungen
- Die Tierheime müssen finanziell besser ausgestattet werden, damit die Tiere auch in Zukunft entsprechend tiermedizinisch versorgt werden können.
- Die GOT muss so ausgestaltet werden, dass Tierschutz-Tiere abweichend vom GOT-Satz behandelt werden können.
- Bei der Anschaffung eines Tieres sollten Halter gleich die Kranken- oder zumindest die OP-Versicherung „mitdenken“ – die Kosten für OPs und Nachbehandlungen können schnell eine 5stellige Summe ausmachen!
Deshalb helft uns, weiter den Tieren zu helfen, unterschreibt den Brandbrief🙏