Betreff: Systemischer Missbrauch im Tierimport – Forderung nach echter Folgeverantwortung und Sachkunde zum Schutz von Mensch und Tier
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die unterzeichnenden Vorstände, Tierheimleitungen und Tierschutzverantwortlichen, wenden uns heute mit einer klaren fachlichen Position an Sie. Der Tod eines importierten Hundes an Tollwut ist die Spitze eines Eisbergs aus unkontrollierter Direktvermittlung, illegalem Handel und mangelnder behördlicher Aufsicht – mit fatalen Folgen für Tierheime, Tierschutzorganisationen und -vereine, Kommunen, Länder und die öffentliche Gesundheit.
Wir betonen: Wir lehnen Auslandstierschutz nicht ab. Im Gegenteil – wir unterstützen seriöse, gut organisierte Auslandstierschutzarbeit. Jedoch fordern wir ein Ende der Praktiken, die Mensch und Tier gefährden und die hiesigen Tierschutzstrukturen systematisch überlasten.
Das Problem: Warum das aktuelle System scheitert
Das Hauptproblem sind Züchter, Vermehrer, gewerbliche und private Onlineanbieter sowie Organisationen und Gruppen, die unter dem Deckmantel des Tierschutzes die Tiere in großer Zahl und ohne ausreichende Sachkunde direkt vermitteln und sich bei Problemen oder sogenannten „Rückläufern“ der Verantwortung entziehen. Diese oft verhaltensauffälligen und teilweise erkrankten (schwierigen) Tiere belasten daraufhin unkontrolliert und über langfristige Zeiträume unsere Tierheime, Pflegestellen und Kommunen.
Die Auswahl der Pflege- und Endstellen ist vielfach mangelhaft und unqualifiziert. Wenn überforderte Halter und auch Pflegestellen mit kranken, traumatisierten oder teilweise aggressiven Tieren allein gelassen werden, gefährdet dies die öffentliche Sicherheit – insbesondere (in) Familien mit Kindern.
Parallel dazu boomt der illegale und halblegale Heimtierhandel: zu junge, krank eingereiste Hunde, als „Privatimporte“ getarnte Sammeltransporte, gefälschte Ausweise und unklare Herkunft. Die Folge sind Seuchenrisiken und dauerhaft überfüllte Tierheime.
Unsere Forderungen für eine rechtssichere und praktikable Regulierung
Wir fordern das Veterinärwesen, die zuständigen Landesbehörden und den Bundesgesetzgeber gemeinsam auf, die Erlaubnisse nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 TierSchG, die Kontrollen nach der BmTierSSchV sowie die Einfuhr- und Registrierungspflichten an strikte qualitative Kriterien zu binden und bestehende Handlungsspielräume konsequent zu nutzen. Darüber hinaus braucht es gesetzgeberische Nachschärfungen.
- Echte Folgeverantwortung und gesicherte Unterbringung
Jede karitative, gemeinnützig anerkannte oder gewerbliche Tätigkeit im Auslandstierschutz, die Tiere planmäßig oder regelmäßig (wiederholt aus dem Ausland) nach Deutschland verbringt, muss klar und einheitlich als erlaubnispflichtig nach § 11 TierSchG gelten – unabhängig davon, ob „Gewinn“ erzielt wird oder formell nur eine „Schutzgebühr“ erhoben wird. Schein-Privatimporte müssen rechtlich als das behandelt werden, was sie sind: organisierte Vermittlung.
Jede Importgenehmigung und jede §-11-Erlaubnis für Auslandstierschutz muss zwingend an den Nachweis gebunden werden, dass der Verein für jedes Tier einen gesicherten, stationären Platz im Inland (Tierheim, vertraglich gebundene Quarantäne- oder Pflegestelle) vorhält. Wer keine Rücknahme und Versorgung garantieren kann, darf nicht importieren.
Die Übergabe von Tieren direkt vom Transportfahrzeug („Parkplatzvermittlung“) ist zu unterbinden und zu sanktionieren, ggf. mittels der sogenannten Nebenbestimmungen innerhalb der §-11-Genehmigung. Jedes Tier muss über eine registrierte, inländische Schnittstelle (Tierheim oder zertifizierte Pflegestelle) laufen, um Identität, Gesundheitszustand und Verhalten physisch zu prüfen und dokumentieren zu können.
- Sachkunde, Beratung und Mindeststandards im Auslandstierschutz
Wir fordern eine verpflichtende, überprüfbare Sachkunde für alle im Import, in der Pflegestellenkoordination und in der Vermittlung tätigen Personen. Die Sachkunde muss auch seuchenrechtliche Grundlagen, Verhaltenskunde und Krisenmanagement abdecken.
Für jeden Vermittlungsfall müssen dokumentierte Beratungsnachweise für Adoptantinnen und Adoptanten vorliegen (u.a. zu Herkunft, Gesundheitsrisiken, Haltungsanforderungen, möglichen Verhaltensauffälligkeiten). Diese Nachweise sind im Rahmen von §-11-Kontrollen zu prüfen.
§-11-Erlaubnisse im Auslandstierschutz sind an konkrete Mindeststandards zu koppeln: vertraglich geregelte Partnerstrukturen im Herkunftsland, standardisierte Gesundheitschecks (inkl. altersgerechter Tollwutimpfung und Parasitenkontrolle), nachvollziehbare Impfprotokolle, sowie klar definierte Quarantäne und Beobachtungsphasen im Inland vor endgültiger Vermittlung.
- Einfuhr, Kennzeichnung und Registrierung lückenlos verzahnen
Wir sprechen uns für eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung und Registrierungspflicht aller Hunde aus – mit verpflichtender Erfassung, ob es sich um importierte Tiere handelt und über welche Organisation sie verbracht wurden.
Eintragungen importierter Tiere in nationale Register sollen grundsätzlich nur durch die einführende, §-11-pflichtige Organisation oder durch nachweislich selbst einreisende Privatpersonen erfolgen dürfen. So werden Import, Verantwortlichkeit und weitere Vermittlung dauerhaft verknüpft.
Bei Unstimmigkeiten in TRACES-Dokumenten, Tiergesundheitsbescheinigungen oder EU-Heimtierausweisen müssen Behörden konsequent von ihrem Recht auf physische Kontrolle Gebrauch machen, statt sich auf reine Papierprüfungen zu verlassen.
- Verbraucherschutz und transparente Verträge
Beim ausgeübten Rücktrittsrecht des Käufers muss der importierende Verein nachweislich in der Lage sein, das Tier sofort tierschutzgerecht in einer tierheimähnlichen Einrichtung oder einer Pflegestelle mit gleicher Qualifikation unterzubringen.
Für jede Auslandsvermittlung müssen im Vertrag verbindlich ausgewiesen werden: Herkunftsland, Herkunftsbetrieb/Shelter, Aufenthaltsdauer, Datum und Art sämtlicher Impfungen und Behandlungen, bekannte Erkrankungen, durchgeführte Tests (z.B. auf regionstypische Infektionskrankheiten) sowie eine realistische Altersschätzung.
- Online-Handel und Plattformen reguliere
Der illegale und unregulierte Online-Handel mit Hunden ist ein zentrales Einfallstor für Welpenhandel und risikobehaftete Importe. Online-Plattformen dürfen Tieranzeigen künftig nur noch von eindeutig identifizierten, registrierten Anbietern annehmen.
Für importierte Tiere muss gelten: Inserate dürfen nur von nachweislich erlaubnispflichtigen (§-11-) Organisationen geschaltet werden, wobei die jeweilige Erlaubnisnummer bzw. Identität vor Freischaltung technisch geprüft werden muss.
Wir fordern den Bund auf, die anstehenden EU-Regelungen zu Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Plattformpflichten zügig und ambitioniert umzusetzen und in nationales Recht zu überführen.
- Kontrolle, Sanktionen und Unterstützung der Tierheime
Wir fordern die Länder, Veterinärämter und die Polizei auf, vorhandene Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten konsequent auszuschöpfen: Schwerpunktkontrollen, verdeckte Testkäufe im Online-Handel, Einziehung von Transportfahrzeugen und spürbare Bußgelder bei (wiederholten) Verstößen.
Gleichzeitig müssen Tierheime und kommunale Einrichtungen finanziell und strukturell so ausgestattet werden, dass sie beschlagnahmte oder zurückgegebene Tiere fachgerecht versorgen können – anstatt der Folgekosten des illegalen und unsachkundigen Handels allein zu tragen.
Wir fordern eine Auflageverpflichtung im Rahmen der §-11-Genehmigung, die besagt, dass man im Herkunftsland der importierenden Tiere nachhaltiger Tierschutzarbeit nachkommen muss, beispielsweise durch transparente Darlegung von Kastrationskampagnen, Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit, Schul- und Bildungsarbeit und politisches Mitgestalten tierschutzrelevanter Themen, um nachhaltig im Herkunftsland der importierten Tiere etwas zu verändern und um interessengeleitete Machenschaften zu unterbinden. Jeder Importeur, jede Tierschutzorganisation, jeder Tierschutzverein muss mittels Satzung oder transparenten Belegen nachweisen, dass ein Großteil der Tierschutzarbeit vor Ort im Herkunftsland liegt. (Beispiel „1 zu 3“ – Nachhaltigkeitsregel: Für jeden einen importierten Hund, werden drei Hunde im Herkunftsland kastriert).
Fazit
Es ist Zeit, die Spreu vom Weizen zu trennen. Wir fordern Sie auf, Ihren gesetzlichen Handlungsspielraum voll auszuschöpfen und die anstehenden Reformprozesse so zu gestalten, dass Qualität im Tierschutz belohnt und verantwortungsloses Handeln unmöglich gemacht wird. Wir brauchen keine unrealistischen Quarantäne-Utopien, sondern klare Zuständigkeiten, konsequente Haftung und geprüfte Sachkunde derer, die Tiere nach Deutschland bringen, bewerben und vermitteln.
Nur so lassen sich Auslandstierschutz, Seuchenschutz, Verbraucherschutz und die Entlastung unserer Tierheime sinnvoll miteinander verbinden – und nur so verhindern wir, dass sich Tragödien wie der aktuelle Tollwutfall wiederholen.
Mit freundlichen Grüßen…
Stellvertretend für die Tierheime in Deutschland:
- Ralf Pomplun, Vorstand, Tierheim Beuern, Ein Heim für Tiere e.V., 34587 Felsberg-Beuern
- Anna Knappe, Tierheimleitung, Tierheim Ransbach-Baumbach, Glückshunde e.V., 56235 Ransbach-Baumbach
- Janet Bernhardt, Vorstand, Hamburger Tierschutzverein von 1841e.V., 20537 Hamburg
- Corinna Höpper, Institut Forschung Listenhunde e.V., 85540 Haar
- Ute Heberer, Vorstand Landestierschutzverband Hessen e.V., 64846 Groß-Zimmern
- Babette Terveer, Vorstand, Notpfote Animal Rescue e.V., 40629 Düsseldorf
- Lena Fernau, Vorstand, rsQdogs e.V., 63619 Bad Orb
- Cornelia Grothe, Vorstand, SOS Hundehilfe Prignitz e.V., 19336 Bad Wildsnack
- Sigrid Faust-Schmidt, Vorstand, Tiere in Not Odenwald e.V., 64385 Reichelsheim
- Thomas Geyer, Vorstand, Tierhelfer Ingelheim e.V., 55218 Ingelheim
- Tierheim Nordhausen e.V., 99734 Nordhausen
- Catrin Rode, Tierheimleitung, Tierheim Wittenberg e.V., 06886 Wittenberg
- Neele Kaufmann, Tierheimleitung, Tierschutz Aurich und Umgebung e.V., 26607 Aurich
- Thomas Letsche, Tierschutz Calw u.U. e.V., 75382 Althengstett-Neuhengstett
- Corina Wink, Vorstand, Tierschutz Kinzig-Main e.V., 63571 Gelnhausen
- Patricia Picker, Tierheimleitung, Tierschutz Mölln u. U. e.V., 23879 Mölln
- Tanja Tiedtke, Tierheimleitung, Tierheim Bückeburg, Tierschutzliga Stiftung, 31675 Bückeburg
- Tierschutzverein Augsburg u.U. e.V., 86152 Augsburg
- Dietlind Gribat, Vorstand, Tierschutzverein Büdingen u.U. e.V., 63683 Ortenberg
- Andrea Flügel, Tierheimleitung, Tierheim Rieden am Forggensee, Tierschutzverein Füssen u.U. e.V., 87669 Rieden am Forggensee
- Nicole Münster, Tierheimleitung, Tierschutzverein Geldern u. U. e.V., 47638 Straehlen
- Melanie Kühn, Tierschutzverein Kaufbeuren u. U. e.V., Tierheim Beckstetten, 86860 Jengen
- Sara Meinsen, Tierheimleitung, Tierschutzverein Lübbecke u. U. e.V., 32312 Lübbecke
- Jasmina Bott und Veli Kabadayi, Vorstand und Tierheim-Leitung, Tierschutzverein Mainz u. U. e.V., 55120 Mainz
- Tierschutzverein Neuwied u. U. e.V., 56567 Neuwied
- Julia Bierbach, Vorstand, Tierschutzverein Radolfzell u.U. e.V., 78315 Radolfzell
- Steffen Töllner, Tierheimleitung, Tierschutzverein Tübingen u.U. e.V., 72072 Tübingen
- Alois Hammel +Jutta Aulich (Vorstand), Tom Jankowski (Tierheimleitung), Tierschutzverein Winnenden u. U. e.V., 71634 Winnenden
- Eva-Maria Scheugenpflug, Vorstand, Tierschutzverein Wuppertal e.V., 42327 Wuppertal
- Kirsten Höfer, Tierheim-Leitung, Tierschutzverein Koblenz und Umgebung e. V., 56072 Koblenz
- Carola Fuchsloch, Vorstand, Gisela Heim, Tierheim-Leitung, Tierschutzverein Friedrichshafen u.U. e. V., 88046 Friedrichshafen
- Tina Sewing, Vorstand, Tierschutz Langen-Egelsbach e. V., 63225 Langen
- Sonja Koller, Vorstand, Tierschutzverein Wiesbaden e. V.
- Claudia Förster u. Raffaela Hanrath, Vorstand, Melis Home n. e. V., 61276 Weilrod
- Tierschutzverein Wetzlar u. U. e. V. , 35578 Wetzlar
- Nadine Bahr, Tierheim-Leitung, Tierschutzverein Kelkheim e. V., 65779 Kelkheim
- Tierschutzverein Marburg u. U. e. V., 35037 Marburg
- Jennifer Hankel, Vorstand, Tierschutzverein Offenbach e. V., 63071 Offenbach
- Christina Scheer, Vorstand, Tierschutzverein Lauterbach e. V., 36341 Lauterbach
- Mandy Sengeboden, Vorstand, Tierschutzverein Bad Schwalbach u. U. e. V.,
- Renate Echterdiek, Vorstand, Tierschutzverein Bad Homburg e. V. 61350 Bad Homburg
- Nicole Werner, Tierheim-Leitung, Tierheim Hochtaunus e. V., 61440 Oberursel
- Regina Biegel, Vorstand, Tierschützer Hochtaunus e. V., 61267 Neu-Anspach
- Bernd Casper, Vorstand, Tier- und Naturschutz Unterer Vogelsberg e. V., 63633 Birstein
- Jutta und Heinz Keller, Vorstand, Tierhilfeverein Kellerranch e. V., Weiterstadt
- Steffi Wiese, Vorstand, Tierschutzinitiative Odenwald e. V., 64658 Fürth
- Silke Gramatzki-Wieczorek, Vorstand, Tierschutzverein Verantwortung Leben e.V., 36154 Hosenfeld
- Petra Elian, Vorstand, Tierschutzverein Hanau u. U. e. V., Tierheim Hanau, 63454 Hanau
- Jenny Knoblauch, Vorstand, Kowalski’s Bullyschnuten, 06729 Elsteraue
- Claudia Maid, Tierheim-Leitung, Tierschutzverein Butzbach u. U. e. V., 35510 Butzbach
- Michael Hallstein, Vorstand, Tierschutzverein Frankfurt/Main u. U. 1841 e.V. 60386 Frankfurt
- Bündnis Schattenhund


