„Ich wünsch mir einen Hund…“ – und was dahinter steckt

Der Wunsch nach einem Hund ist etwas Schönes. Aber viel zu oft endet er im Leid – für die Tiere und am Ende auch für uns alle.

Tierheime sind überfüllt. Nicht nur wegen unüberlegter Anschaffungen, sondern auch, weil der Markt ständig „Nachschub“ produziert: durch unseriöse Vermehrer im In- und Ausland und durch eine Zucht, die sich viel zu oft mehr an Optik als an Gesundheit orientiert.

Gerade erst wurden Dutzende Rassehunde aus einer Zucht beschlagnahmt – schwer krank, teils entstellt, kaum sozialisiert. Diese Hunde zahlen den Preis für menschliche Nachfrage nach „besonderem Aussehen“. Und die Kosten? Tragen am Ende Tierheime und die Allgemeinheit.

Auch vermeintlich „seriöse“ Rassezucht ist kein Garant für gesunde Hunde. Viele Rassen leiden heute unter massiven, menschen gemachten Problemen: Atemnot, Herzkrankheiten, Gelenkschäden, Augenleiden. Das ist kein Einzelfall – das ist System.

Was früher Arbeitshunde waren, gezüchtet auf Leistung und Gesundheit, sind heute oft extreme Karikaturen ihrer selbst. Der Begriff dafür ist klar: Qualzucht.

Und trotzdem werden genau solche Tiere weiterhin prämiert, verkauft und nachgefragt.

👉 Die Wahrheit ist unbequem:
Solange wir Aussehen über Gesundheit stellen, wird sich nichts ändern.

👉 Was es braucht:

  • Klare Grenzen und Verbote bei Qualzucht
  • Strenge, unabhängige Kontrollen von Zuchten
  • Konsequentes Vorgehen gegen Vermehrer
  • Und vor allem: informierte, verantwortungsvolle Käufer

Denn:
Nachfrage steuert das Angebot.

Wer einen Hund kauft, entscheidet mit darüber, welches System er unterstützt.

👉 Deshalb:
Schaut genau hin. Hinterfragt. Informiert euch.
Oder noch besser: Gebt einem Hund aus dem Tierheim eine Chance.

Denn am Ende gilt:
Billig gekauft ist oft teuer bezahlt – für den Hund.

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BRANDBRIEF: Qualitätsstandards statt Kontrollverlust – Konsequenzen aus dem Tollwutfall


Betreff: Systemischer Missbrauch im Tierimport – Forderung nach echter Folgeverantwortung und Sachkunde zum Schutz von Mensch und Tier

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die unterzeichnenden Vorstände, Tierheimleitungen und Tierschutzverantwortlichen, wenden uns heute mit einer klaren fachlichen Position an Sie. Der Tod eines importierten Hundes an Tollwut ist die Spitze eines Eisbergs aus unkontrollierter Direktvermittlung, illegalem Handel und mangelnder behördlicher Aufsicht – mit fatalen Folgen für Tierheime, Tierschutzorganisationen und -vereine, Kommunen, Länder und die öffentliche Gesundheit.

Wir betonen: Wir lehnen Auslandstierschutz nicht ab. Im Gegenteil – wir unterstützen seriöse, gut organisierte Auslandstierschutzarbeit. Jedoch fordern wir ein Ende der Praktiken, die Mensch und Tier gefährden und die hiesigen Tierschutzstrukturen systematisch überlasten.

Das Problem: Warum das aktuelle System scheitert

Das Hauptproblem sind Züchter, Vermehrer, gewerbliche und private Onlineanbieter sowie Organisationen und Gruppen, die unter dem Deckmantel des Tierschutzes die Tiere in großer Zahl und ohne ausreichende Sachkunde direkt vermitteln und sich bei Problemen oder sogenannten „Rückläufern“ der Verantwortung entziehen. Diese oft verhaltensauffälligen und teilweise erkrankten (schwierigen) Tiere belasten daraufhin unkontrolliert und über langfristige Zeiträume unsere Tierheime, Pflegestellen und Kommunen.
Die Auswahl der Pflege- und Endstellen ist vielfach mangelhaft und unqualifiziert. Wenn überforderte Halter und auch Pflegestellen mit kranken, traumatisierten oder teilweise aggressiven Tieren allein gelassen werden, gefährdet dies die öffentliche Sicherheit – insbesondere (in) Familien mit Kindern.

Parallel dazu boomt der illegale und halblegale Heimtierhandel: zu junge, krank eingereiste Hunde, als „Privatimporte“ getarnte Sammeltransporte, gefälschte Ausweise und unklare Herkunft. Die Folge sind Seuchenrisiken und dauerhaft überfüllte Tierheime.
Unsere Forderungen für eine rechtssichere und praktikable Regulierung

Wir fordern das Veterinärwesen, die zuständigen Landesbehörden und den Bundesgesetzgeber gemeinsam auf, die Erlaubnisse nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 TierSchG, die Kontrollen nach der BmTierSSchV sowie die Einfuhr- und Registrierungspflichten an strikte qualitative Kriterien zu binden und bestehende Handlungsspielräume konsequent zu nutzen. Darüber hinaus braucht es gesetzgeberische Nachschärfungen.

  1. Echte Folgeverantwortung und gesicherte Unterbringung

Jede karitative, gemeinnützig anerkannte oder gewerbliche Tätigkeit im Auslandstierschutz, die Tiere planmäßig oder regelmäßig (wiederholt aus dem Ausland) nach Deutschland verbringt, muss klar und einheitlich als erlaubnispflichtig nach § 11 TierSchG gelten – unabhängig davon, ob „Gewinn“ erzielt wird oder formell nur eine „Schutzgebühr“ erhoben wird. Schein-Privatimporte müssen rechtlich als das behandelt werden, was sie sind: organisierte Vermittlung.

Jede Importgenehmigung und jede §-11-Erlaubnis für Auslandstierschutz muss zwingend an den Nachweis gebunden werden, dass der Verein für jedes Tier einen gesicherten, stationären Platz im Inland (Tierheim, vertraglich gebundene Quarantäne- oder Pflegestelle) vorhält. Wer keine Rücknahme und Versorgung garantieren kann, darf nicht importieren.

Die Übergabe von Tieren direkt vom Transportfahrzeug („Parkplatzvermittlung“) ist zu unterbinden und zu sanktionieren, ggf. mittels der sogenannten Nebenbestimmungen innerhalb der §-11-Genehmigung. Jedes Tier muss über eine registrierte, inländische Schnittstelle (Tierheim oder zertifizierte Pflegestelle) laufen, um Identität, Gesundheitszustand und Verhalten physisch zu prüfen und dokumentieren zu können.

  1. Sachkunde, Beratung und Mindeststandards im Auslandstierschutz

Wir fordern eine verpflichtende, überprüfbare Sachkunde für alle im Import, in der Pflegestellenkoordination und in der Vermittlung tätigen Personen. Die Sachkunde muss auch seuchenrechtliche Grundlagen, Verhaltenskunde und Krisenmanagement abdecken.

Für jeden Vermittlungsfall müssen dokumentierte Beratungsnachweise für Adoptantinnen und Adoptanten vorliegen (u.a. zu Herkunft, Gesundheitsrisiken, Haltungsanforderungen, möglichen Verhaltensauffälligkeiten). Diese Nachweise sind im Rahmen von §-11-Kontrollen zu prüfen.

§-11-Erlaubnisse im Auslandstierschutz sind an konkrete Mindeststandards zu koppeln: vertraglich geregelte Partnerstrukturen im Herkunftsland, standardisierte Gesundheitschecks (inkl. altersgerechter Tollwutimpfung und Parasitenkontrolle), nachvollziehbare Impfprotokolle, sowie klar definierte Quarantäne und Beobachtungsphasen im Inland vor endgültiger Vermittlung.

  1. Einfuhr, Kennzeichnung und Registrierung lückenlos verzahnen

Wir sprechen uns für eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung und Registrierungspflicht aller Hunde aus – mit verpflichtender Erfassung, ob es sich um importierte Tiere handelt und über welche Organisation sie verbracht wurden.
Eintragungen importierter Tiere in nationale Register sollen grundsätzlich nur durch die einführende, §-11-pflichtige Organisation oder durch nachweislich selbst einreisende Privatpersonen erfolgen dürfen. So werden Import, Verantwortlichkeit und weitere Vermittlung dauerhaft verknüpft.

Bei Unstimmigkeiten in TRACES-Dokumenten, Tiergesundheitsbescheinigungen oder EU-Heimtierausweisen müssen Behörden konsequent von ihrem Recht auf physische Kontrolle Gebrauch machen, statt sich auf reine Papierprüfungen zu verlassen.

  1. Verbraucherschutz und transparente Verträge

Beim ausgeübten Rücktrittsrecht des Käufers muss der importierende Verein nachweislich in der Lage sein, das Tier sofort tierschutzgerecht in einer tierheimähnlichen Einrichtung oder einer Pflegestelle mit gleicher Qualifikation unterzubringen.

Für jede Auslandsvermittlung müssen im Vertrag verbindlich ausgewiesen werden: Herkunftsland, Herkunftsbetrieb/Shelter, Aufenthaltsdauer, Datum und Art sämtlicher Impfungen und Behandlungen, bekannte Erkrankungen, durchgeführte Tests (z.B. auf regionstypische Infektionskrankheiten) sowie eine realistische Altersschätzung.

  1. Online-Handel und Plattformen reguliere

Der illegale und unregulierte Online-Handel mit Hunden ist ein zentrales Einfallstor für Welpenhandel und risikobehaftete Importe. Online-Plattformen dürfen Tieranzeigen künftig nur noch von eindeutig identifizierten, registrierten Anbietern annehmen.

Für importierte Tiere muss gelten: Inserate dürfen nur von nachweislich erlaubnispflichtigen (§-11-) Organisationen geschaltet werden, wobei die jeweilige Erlaubnisnummer bzw. Identität vor Freischaltung technisch geprüft werden muss.

Wir fordern den Bund auf, die anstehenden EU-Regelungen zu Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Plattformpflichten zügig und ambitioniert umzusetzen und in nationales Recht zu überführen.

  1. Kontrolle, Sanktionen und Unterstützung der Tierheime

Wir fordern die Länder, Veterinärämter und die Polizei auf, vorhandene Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten konsequent auszuschöpfen: Schwerpunktkontrollen, verdeckte Testkäufe im Online-Handel, Einziehung von Transportfahrzeugen und spürbare Bußgelder bei (wiederholten) Verstößen.

Gleichzeitig müssen Tierheime und kommunale Einrichtungen finanziell und strukturell so ausgestattet werden, dass sie beschlagnahmte oder zurückgegebene Tiere fachgerecht versorgen können – anstatt der Folgekosten des illegalen und unsachkundigen Handels allein zu tragen.

Wir fordern eine Auflageverpflichtung im Rahmen der §-11-Genehmigung, die besagt, dass man im Herkunftsland der importierenden Tiere nachhaltiger Tierschutzarbeit nachkommen muss, beispielsweise durch transparente Darlegung von Kastrationskampagnen, Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit, Schul- und Bildungsarbeit und politisches Mitgestalten tierschutzrelevanter Themen, um nachhaltig im Herkunftsland der importierten Tiere etwas zu verändern und um interessengeleitete Machenschaften zu unterbinden. Jeder Importeur, jede Tierschutzorganisation, jeder Tierschutzverein muss mittels Satzung oder transparenten Belegen nachweisen, dass ein Großteil der Tierschutzarbeit vor Ort im Herkunftsland liegt. (Beispiel „1 zu 3“ – Nachhaltigkeitsregel: Für jeden einen importierten Hund, werden drei Hunde im Herkunftsland kastriert).

Fazit

Es ist Zeit, die Spreu vom Weizen zu trennen. Wir fordern Sie auf, Ihren gesetzlichen Handlungsspielraum voll auszuschöpfen und die anstehenden Reformprozesse so zu gestalten, dass Qualität im Tierschutz belohnt und verantwortungsloses Handeln unmöglich gemacht wird. Wir brauchen keine unrealistischen Quarantäne-Utopien, sondern klare Zuständigkeiten, konsequente Haftung und geprüfte Sachkunde derer, die Tiere nach Deutschland bringen, bewerben und vermitteln.

Nur so lassen sich Auslandstierschutz, Seuchenschutz, Verbraucherschutz und die Entlastung unserer Tierheime sinnvoll miteinander verbinden – und nur so verhindern wir, dass sich Tragödien wie der aktuelle Tollwutfall wiederholen.

Mit freundlichen Grüßen…

Stellvertretend für die Tierheime in Deutschland:

  • Ralf Pomplun, Vorstand, Tierheim Beuern, Ein Heim für Tiere e.V., 34587 Felsberg-Beuern
  • Anna Knappe, Tierheimleitung, Tierheim Ransbach-Baumbach, Glückshunde e.V., 56235 Ransbach-Baumbach
  • Janet Bernhardt, Vorstand, Hamburger Tierschutzverein von 1841e.V., 20537 Hamburg
  • Corinna Höpper, Institut Forschung Listenhunde e.V., 85540 Haar
  • Ute Heberer, Vorstand Landestierschutzverband Hessen e.V., 64846 Groß-Zimmern
  • Babette Terveer, Vorstand, Notpfote Animal Rescue e.V., 40629 Düsseldorf
  • Lena Fernau, Vorstand, rsQdogs e.V., 63619 Bad Orb
  • Cornelia Grothe, Vorstand, SOS Hundehilfe Prignitz e.V., 19336 Bad Wildsnack
  • Sigrid Faust-Schmidt, Vorstand, Tiere in Not Odenwald e.V., 64385 Reichelsheim
  • Thomas Geyer, Vorstand, Tierhelfer Ingelheim e.V., 55218 Ingelheim
  • Tierheim Nordhausen e.V., 99734 Nordhausen
  • Catrin Rode, Tierheimleitung, Tierheim Wittenberg e.V., 06886 Wittenberg
  • Neele Kaufmann, Tierheimleitung, Tierschutz Aurich und Umgebung e.V., 26607 Aurich
  • Thomas Letsche, Tierschutz Calw u.U. e.V., 75382 Althengstett-Neuhengstett
  • Corina Wink, Vorstand, Tierschutz Kinzig-Main e.V., 63571 Gelnhausen
  • Patricia Picker, Tierheimleitung, Tierschutz Mölln u. U. e.V., 23879 Mölln
  • Tanja Tiedtke, Tierheimleitung, Tierheim Bückeburg, Tierschutzliga Stiftung, 31675 Bückeburg
  • Tierschutzverein Augsburg u.U. e.V., 86152 Augsburg
  • Dietlind Gribat, Vorstand, Tierschutzverein Büdingen u.U. e.V., 63683 Ortenberg
  • Andrea Flügel, Tierheimleitung, Tierheim Rieden am Forggensee, Tierschutzverein Füssen u.U. e.V., 87669 Rieden am Forggensee
  • Nicole Münster, Tierheimleitung, Tierschutzverein Geldern u. U. e.V., 47638 Straehlen
  • Melanie Kühn, Tierschutzverein Kaufbeuren u. U. e.V., Tierheim Beckstetten, 86860 Jengen
  • Sara Meinsen, Tierheimleitung, Tierschutzverein Lübbecke u. U. e.V., 32312 Lübbecke
  • Jasmina Bott und Veli Kabadayi, Vorstand und Tierheim-Leitung, Tierschutzverein Mainz u. U. e.V., 55120 Mainz
  • Tierschutzverein Neuwied u. U. e.V., 56567 Neuwied
  • Julia Bierbach, Vorstand, Tierschutzverein Radolfzell u.U. e.V., 78315 Radolfzell
  • Steffen Töllner, Tierheimleitung, Tierschutzverein Tübingen u.U. e.V., 72072 Tübingen
  • Alois Hammel +Jutta Aulich (Vorstand), Tom Jankowski (Tierheimleitung), Tierschutzverein Winnenden u. U. e.V., 71634 Winnenden
  • Eva-Maria Scheugenpflug, Vorstand, Tierschutzverein Wuppertal e.V., 42327 Wuppertal
  • Kirsten Höfer, Tierheim-Leitung, Tierschutzverein Koblenz und Umgebung e. V., 56072 Koblenz
  • Carola Fuchsloch, Vorstand, Gisela Heim, Tierheim-Leitung, Tierschutzverein Friedrichshafen u.U. e. V., 88046 Friedrichshafen
  • Tina Sewing, Vorstand, Tierschutz Langen-Egelsbach e. V., 63225 Langen
  • Sonja Koller, Vorstand, Tierschutzverein Wiesbaden e. V.
  • Claudia Förster u. Raffaela Hanrath, Vorstand, Melis Home n. e. V., 61276 Weilrod
  • Tierschutzverein Wetzlar u. U. e. V. , 35578 Wetzlar
  • Nadine Bahr, Tierheim-Leitung, Tierschutzverein Kelkheim e. V., 65779 Kelkheim
  • Tierschutzverein Marburg u. U. e. V., 35037 Marburg
  • Jennifer Hankel, Vorstand, Tierschutzverein Offenbach e. V., 63071 Offenbach
  • Christina Scheer, Vorstand, Tierschutzverein Lauterbach e. V., 36341 Lauterbach
  • Mandy Sengeboden, Vorstand, Tierschutzverein Bad Schwalbach u. U. e. V.,
  • Renate Echterdiek, Vorstand, Tierschutzverein Bad Homburg e. V. 61350 Bad Homburg
  • Nicole Werner, Tierheim-Leitung, Tierheim Hochtaunus e. V., 61440 Oberursel
  • Regina Biegel, Vorstand, Tierschützer Hochtaunus e. V., 61267 Neu-Anspach
  • Bernd Casper, Vorstand, Tier- und Naturschutz Unterer Vogelsberg e. V., 63633 Birstein
  • Jutta und Heinz Keller, Vorstand, Tierhilfeverein Kellerranch e. V., Weiterstadt
  • Steffi Wiese, Vorstand, Tierschutzinitiative Odenwald e. V., 64658 Fürth
  • Silke Gramatzki-Wieczorek, Vorstand, Tierschutzverein Verantwortung Leben e.V., 36154 Hosenfeld
  • Petra Elian, Vorstand, Tierschutzverein Hanau u. U. e. V., Tierheim Hanau, 63454 Hanau
  • Jenny Knoblauch, Vorstand, Kowalski’s Bullyschnuten, 06729 Elsteraue
  • Claudia Maid, Tierheim-Leitung, Tierschutzverein Butzbach u. U. e. V., 35510 Butzbach
  • Michael Hallstein, Vorstand, Tierschutzverein Frankfurt/Main u. U. 1841 e.V. 60386 Frankfurt
  • Bündnis Schattenhund
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Tollwutfall bei importiertem Hund – warum der Auslandstierschutz dringend klare Regeln braucht


Der Tod eines importierten Hundes durch Tollwut ist ein deutliches Warnsignal. Tierheime und Tierschutzvereine beobachten seit Jahren eine Entwicklung, die zunehmend außer Kontrolle gerät: Tiere werden in großer Zahl nach Deutschland gebracht, oft ohne ausreichende Prüfung vermittelt und bei Problemen sich selbst überlassen.

Dabei geht es nicht darum, Auslandstierschutz grundsätzlich infrage zu stellen. Seriöse Arbeit im Herkunftsland ist wichtig. Das Problem sind unkontrollierte Strukturen, in denen Verantwortung häufig genau dort endet, wo sie beginnen müsste.
Immer wieder kommen Tiere an, die krank, zu jung oder verhaltensauffällig sind. Gleichzeitig sind Halter und Pflegestellen oft nicht ausreichend vorbereitet. Die Folgen landen am Ende in den Tierheimen – die seit langem an ihre Grenzen stoßen. Plätze fehlen, Risiken für die öffentliche Sicherheit nehmen zu, und auch der Seuchenschutz wird zunehmend belastet.

Der aktuelle Tollwutfall zeigt deutlich: Es geht nicht nur um Tierschutz, sondern auch um den Schutz von Menschen.

Was jetzt gebraucht wird, sind klare und verbindliche Regeln. Wer Tiere importiert, muss auch langfristig Verantwortung übernehmen und eine gesicherte Unterbringung gewährleisten. Vermittlungen dürfen nicht unkontrolliert stattfinden, und Herkunft, Gesundheitsstatus sowie Anforderungen der Tiere müssen transparent nachvollziehbar sein.

Gleichzeitig braucht es konsequente Kontrollen, klare Vorgaben für den Online-Handel und eine bessere Nachverfolgbarkeit von Importen. Tierheime dürfen nicht länger die Folgen eines Systems tragen, das sie selbst nicht beeinflussen können. Nachhaltiger Tierschutz beginnt außerdem im Herkunftsland – durch Kastrationen, Aufklärung und stabile Strukturen vor Ort.


Der aktuelle Fall macht deutlich: Ohne klare Regeln, echte Verantwortung und konsequente Umsetzung wird sich die Situation weiter verschärfen.

Diesen Brief haben wir gemeinsam mit anderen Tierschutzvereinen und Verantwortlichen versendet.

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Abgestempelt, Abgeheftet – Vergessen?

𝐒𝐭ä𝐫𝐤𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐒𝐭ä𝐝𝐭𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐊𝐨𝐦𝐦𝐮𝐧𝐞𝐧, 𝐮𝐦 𝐛𝐞𝐬𝐭𝐞𝐡𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐆𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐕𝐞𝐫𝐨𝐫𝐝𝐧𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐳𝐮𝐦 𝐒𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐝𝐞𝐫 𝐓𝐢𝐞𝐫𝐞 𝐞𝐧𝐭𝐬𝐩𝐫𝐞𝐜𝐡𝐞𝐧𝐝 𝐮𝐦𝐳𝐮𝐬𝐞𝐭𝐳𝐞𝐧.

Seit über 20 Jahren hat der Schutz der Tiere Verfassungsrang. Artikel 20 a Grundgesetz verpflichtet Legislative (Gesetzgebung), Judikative (Rechtsprechung) und auch die Exekutive (vollziehende Gewalt = zuständige Behörden) die Tiere zu schützen. Wie ist es darum tatsächlich bestellt?

  • Fakt ist, dass bei der Gesetzgebung noch sehr viel zu tun ist. Was genau, steht in einem hervorragenden Gutachten das Bundesminister Özdemir am 25. März 2023 überreicht wurde (https://www.nomos-elibrary.de/…/titelei…).
  • Fakt ist, dass in den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Tierschutz oft noch als Bagatelle behandelt wird und erforderliche Urteile nicht gefällt oder Verfahren eingestellt werden. Tierquäler haben kaum Konsequenzen zu fürchten.
  • Und Fakt ist, dass Städte und Kommunen, wie auch die Landkreise und kreisfreien Städte oftmals mit dem Problem „Tierschutz“ überfordert sind.

HAUPTPROBLEM: die fehlenden finanziellen wie personellen Ressourcen.
DIE FOLGE: Tierschutzkontrollen finden nicht statt oder sind ineffektiv, da Mut und Möglichkeiten zu konsequentem Handeln fehlen.

Denn, wer erfolgreich gegen Missstände vorgehen will, braucht erstens hervorragende Kenntnisse im Tierschutz- und Verwaltungsrecht, zweitens viel Kraft und Ausdauer und drittens braucht er vor allem Mitstreiter und Unterstützer im Amt, die bereit sind, den steinigen und langen Weg von Tierschutzverfahren vor den Verwaltungsgerichten in aller Konsequenz mitzugehen. Und: er braucht Vorgesetzte bis an die Spitze der Führungsetagen, die Vorbild in Sachen Tierschutz sind und ihren Mitarbeitenden den Rücken stärken.

Die Realität ist aber, dass Tierschutzkontrollen in den Behörden oft unbeliebt sind und nicht in ausreichendem Maß erfolgen. Nicht nur, weil erhebliche Kapazitäten im Amt gebunden werden, sondern auch weil hohe Kosten bei der Unterbringung der Tiere entstehen können.
Und in puncto weltweiter Internethandel fehlen den Behörden auf Ortsebene schlichtweg die Möglichkeiten, diesen Bereich zielgerichtet zu überwachen.

𝑾𝒊𝒓 𝒇𝒐𝒓𝒅𝒆𝒓𝒏 𝒅𝒂𝒉𝒆𝒓:

  • Die Einrichtung von „Schwerpunktstaatsanwaltschaften Tierschutz“ in allen Bundesländern
  • Abgeordnete in den Parlamenten müssen sich des Verfassungsrang des Tierschutz bewusst sein und ihr Handeln daran ausrichten
  • Ausreichendes entsprechend qualifiziertes Personal in den zuständigen Behörden
  • Regelmäßige Fortbildung für Behördenmitarbeiter im Tierschutz und deren Finanzierung
  • Anerkennung für die Arbeit der „tierschützenden “Mitarbeiter in den Behörden
  • Ausreichende Haushaltsmittel, auch zur Unterbringung von Tieren
  • Eine Zentralstelle von Bund und Ländern zur Überwachung des Internethandels mit Tieren (wie es sie mit „g@zielt“ z.B. für Lebensmittel bereits seit Jahren gibt)
    Deshalb helft uns, weiter den Tieren zu helfen, unterschreibt den Brandbrief🙏
    https://innn.it/

Krank – und unbezahlbar?

Zu viele Schnauzen für zu wenig Hände!

Die tierärztliche Gebührenordnung (GOT) wurde zum November 2022 durchschnittlich um 20-30 % erhöht.

Diese Erhöhung trifft auch die Tierheime! Meist werden zwar Betreuungsverträge mit Tierärzten für den Tierheim-Tierbestand abgeschlossen, die eine Abrechnung nach Zeiteinheiten ermöglichen, hier gab es eine Erhöhung um mehr als 60 % von 25,65 € (2020) auf 42,67 € (2022) für die angefangene Viertelstunde. Über Zeiteinheiten dürfen jedoch nur grundlegende Leistungen wie etwa Eingangsuntersuchungen, Parasitenbehandlungen, Impfungen abgerechnet werden. Für jede OP müssen auch die Tierheime regelmäßig mindestens den 1-fachen GOT-Satz zahlen!

Diese Erhöhung führt außerdem dazu, dass Tiere in die Tierheime kommen, die große gesundheitliche Baustellen haben, die wir behandeln lassen müssen. Nicht selten stehen Verhaltensauffälligkeit und medizinische Unterversorgung auch in einem direkten Zusammenhang!

Unsere Forderungen

  • Die Tierheime müssen finanziell besser ausgestattet werden, damit die Tiere auch in Zukunft entsprechend tiermedizinisch versorgt werden können.
  • Die GOT muss so ausgestaltet werden, dass Tierschutz-Tiere abweichend vom GOT-Satz behandelt werden können.
  • Bei der Anschaffung eines Tieres sollten Halter gleich die Kranken- oder zumindest die OP-Versicherung „mitdenken“ – die Kosten für OPs und Nachbehandlungen können schnell eine 5stellige Summe ausmachen!

Deshalb helft uns, weiter den Tieren zu helfen, unterschreibt den Brandbrief🙏

Billig gekauft – Teuer bezahlt!

Zu viele Schnauzen für zu wenige Hände!

Der Handel mit Tieren im Internet ist ein wachsendes Problem, das maßgeblich mit für die Überfüllung der Tierheime verantwortlich ist🐾🐕

🔴 Das Internet macht es skrupellosen Händlern einfach, Tiere unter fragwürdigen Bedingungen zu verkaufen. Dort finden organisierte Kriminelle, Taschengeld-Vermehrer und Hinterhofzüchter ihre Abnehmer.
🔴 Ahnungslose Käufer können kaum noch seriöse von dubiosen Angeboten unterscheiden. Die Geschäftspraktiken der Internethändler werden immer undurchsichtiger.
🔴 Die teilweise physisch und psychisch auffälligen Tiere landen in den Tierheimen, wo sie versorgt werden müssen.

Um dem Handel im Internet entgegenzuwirken, ist es notwendig, dass Gesetzgeber und Plattformbetreiber, strengere Richtlinien zur Vermeidung von betrügerischen Praktiken erlassen

  • Die Grundvoraussetzung für sinnvolle Maßnahmen ist die Nachvollziehbarkeit der Herkunft eines Tieres, bestenfalls ein länderübergreifendes Zentralregister mit der schon von uns geforderten Kennzeichnungs- und Registrierpflicht.
  • Auf Grundlage dieser Daten und Zugang zu den Internet-Plattformen nur noch mit Personalausweis-Dokumentation und einer zusätzlichen erforderlichen Genehmigung bei Privatverkauf könnte der unseriöse Handel über das Internet schnell und wirkungsvoll eingedämmt werden.
  • Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Der nötige Verbraucherschutz für die Käufer ist gleichzeitig auch Tierschutz.