Tierheime …

. . . um sie geht es uns in diesem Beitrag. Und jetzt wird es schwierig. Unsere Tierschutz-Hundeverordnung sagt folgendes:

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
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(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand des Hundes erforderlich ist. Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.
(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
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§ 9 Ausnahmen für das vorübergehende Halten Die zuständige Behörde kann von den Vorschriften des § 2 Abs. 2 und 3 sowie § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 für das vorübergehende Halten von Hunden in Einrichtungen, die Fundhunde oder durch Behörden eingezogene Hunde aufnehmen, befristete Ausnahmen zulassen, wenn sonst die weitere Aufnahme solcher Hunde gefährdet ist.

Wenn man sie aber zusammen in einer Gruppe hält, muss man genau um Gruppenstrukturen, Sozialverhalten und Ressourcenaggression Bescheid wissen, um nur einige Punkte zu nennen. Und genau hier sind wir wieder bei der Ausbildung und Fortbildungen für Tierpfleger.

Es ist natürlich unverantwortlich, Hunde ohne Wissen einfach mal zusammen laufen zu lassen, die machen das schon untereinander aus. Nein, natürlich nicht. Für einen Hund, der lieb und freundlich ist, sind 2 Wochen Einzelzwinger bis zur Vermittlung sicher kein Weltuntergang. Aber unsere Schattenhunde, die die viele Jahre im Tierheim verbringen, verändern ihr Verhalten selten zum Vorteil in Einzelhaltung. Im Gegenteil, sie verändern sich zum Vorteil, wenn sie in einem Sozialverband leben.

In dem Video von gestern sieht man übrigens KNUTH. Was vor Wochen noch unvorstellbar war, geht jetzt schon ganz wunderbar, lassen wir mal Leine oder Futter weg. Da bedarf es noch genau die beschriebenen Rituale.
Mit ihm leben noch ein Kangal, ein Ciobanesc Carpatin, ein Dobermann, ein Schäferhund und eine Malinois-Hündin (derzeit mit Maulkorb und nur tagsüber), eine Malamute-Wolfshund-Mischlingshündin, und eine Cane Corso-Hündin zusammen in einer Gruppe.

Wer sagt, im Tierheim sind nur schwierige Hunde, die man nicht vergesellschaften kann, der schaue sich den Film genauer an. Von diesen Hunden ist wirklich EINER mit ganz ruhigem Gewissen abzugeben. Bei allen anderen wären lange Vorgespräche und Vorarbeiten notwendig, um sie in die Gesellschaft entlassen zu können.

Hält man sie einzeln, so sagt das Gesetz, brauchen sie täglich mehrfach Sozialpartner. Die Praxis sieht leider ganz anders aus.
Wir können als Tierheime nicht andere kritisieren und unsere Haltung der Hunde ist noch nicht mal gesetzeskonform!

Die gezeigten Hunde sind die typischen Schattenhunde und repräsentieren auch die Rassen sehr gut. Darunter ist ein Auslandshund. . . . aber das ist ein anderes Thema, das demnächst angegangen werden muß.

Was gesetzlich vorgeschrieben ist, muss endlich Einzug in die Tierheime halten! Nur so können wir die Schattenhunde wirklich „re-sozialisieren“ !
Ausgenommen sind darunter Rassen wie Staffordshireterrier und ähnlich reaktive Hundetypen , oft sehr verträgliche Hunde. Doch sie laufen mit Maulkorb in der Gruppe, sind selten wirklich gut zu integrieren. Wenn Stress oder Aufregung aufkommt, kippen sie leider gerne in Aggressionsverhalten um. Auch das muss bei aller Liebe zu diesen Tieren einmal ausgesprochen werden, auch wenn man sich damit keine Freunde macht . . . .

https://www.facebook.com/BuendnisSchattenhund/videos/3133800820179230/