𝐒𝐭ä𝐫𝐤𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐒𝐭ä𝐝𝐭𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐊𝐨𝐦𝐦𝐮𝐧𝐞𝐧, 𝐮𝐦 𝐛𝐞𝐬𝐭𝐞𝐡𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐆𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐕𝐞𝐫𝐨𝐫𝐝𝐧𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐳𝐮𝐦 𝐒𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳 𝐝𝐞𝐫 𝐓𝐢𝐞𝐫𝐞 𝐞𝐧𝐭𝐬𝐩𝐫𝐞𝐜𝐡𝐞𝐧𝐝 𝐮𝐦𝐳𝐮𝐬𝐞𝐭𝐳𝐞𝐧.
Seit über 20 Jahren hat der Schutz der Tiere Verfassungsrang. Artikel 20 a Grundgesetz verpflichtet Legislative (Gesetzgebung), Judikative (Rechtsprechung) und auch die Exekutive (vollziehende Gewalt = zuständige Behörden) die Tiere zu schützen. Wie ist es darum tatsächlich bestellt?
- Fakt ist, dass bei der Gesetzgebung noch sehr viel zu tun ist. Was genau, steht in einem hervorragenden Gutachten das Bundesminister Özdemir am 25. März 2023 überreicht wurde (https://www.nomos-elibrary.de/…/titelei…).
- Fakt ist, dass in den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Tierschutz oft noch als Bagatelle behandelt wird und erforderliche Urteile nicht gefällt oder Verfahren eingestellt werden. Tierquäler haben kaum Konsequenzen zu fürchten.
- Und Fakt ist, dass Städte und Kommunen, wie auch die Landkreise und kreisfreien Städte oftmals mit dem Problem „Tierschutz“ überfordert sind.
HAUPTPROBLEM: die fehlenden finanziellen wie personellen Ressourcen.
DIE FOLGE: Tierschutzkontrollen finden nicht statt oder sind ineffektiv, da Mut und Möglichkeiten zu konsequentem Handeln fehlen.
Denn, wer erfolgreich gegen Missstände vorgehen will, braucht erstens hervorragende Kenntnisse im Tierschutz- und Verwaltungsrecht, zweitens viel Kraft und Ausdauer und drittens braucht er vor allem Mitstreiter und Unterstützer im Amt, die bereit sind, den steinigen und langen Weg von Tierschutzverfahren vor den Verwaltungsgerichten in aller Konsequenz mitzugehen. Und: er braucht Vorgesetzte bis an die Spitze der Führungsetagen, die Vorbild in Sachen Tierschutz sind und ihren Mitarbeitenden den Rücken stärken.
Die Realität ist aber, dass Tierschutzkontrollen in den Behörden oft unbeliebt sind und nicht in ausreichendem Maß erfolgen. Nicht nur, weil erhebliche Kapazitäten im Amt gebunden werden, sondern auch weil hohe Kosten bei der Unterbringung der Tiere entstehen können.
Und in puncto weltweiter Internethandel fehlen den Behörden auf Ortsebene schlichtweg die Möglichkeiten, diesen Bereich zielgerichtet zu überwachen.
𝑾𝒊𝒓 𝒇𝒐𝒓𝒅𝒆𝒓𝒏 𝒅𝒂𝒉𝒆𝒓:
- Die Einrichtung von „Schwerpunktstaatsanwaltschaften Tierschutz“ in allen Bundesländern
- Abgeordnete in den Parlamenten müssen sich des Verfassungsrang des Tierschutz bewusst sein und ihr Handeln daran ausrichten
- Ausreichendes entsprechend qualifiziertes Personal in den zuständigen Behörden
- Regelmäßige Fortbildung für Behördenmitarbeiter im Tierschutz und deren Finanzierung
- Anerkennung für die Arbeit der „tierschützenden “Mitarbeiter in den Behörden
- Ausreichende Haushaltsmittel, auch zur Unterbringung von Tieren
- Eine Zentralstelle von Bund und Ländern zur Überwachung des Internethandels mit Tieren (wie es sie mit „g@zielt“ z.B. für Lebensmittel bereits seit Jahren gibt)
Deshalb helft uns, weiter den Tieren zu helfen, unterschreibt den Brandbrief🙏
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