Drei innerhalb noch nicht einmal eines Jahres bekannt gewordene Fälle hatten eines gemeinsam: Jede dieser Stellen nahm Schattenhunde auf! Sie wurden ihnen von Privatleuten, von Tierheimen und von Ordnungsbehörden gebracht, weil es keinen Platz sonst gegeben hätte für diese schwierigen Hunde und weil jeder froh war, endlich Hilfe zu finden – oder ein Problem weniger zu haben.
Fall 1: Kärnten/Österreich im Juli 2019
Eine 38 Jahre alte Klagenfurterin war eine gewisse „Größe“ in der Hundeszene und galt als Expertin gerade für Schäferhunde. Sie war in den öffentlichen Medien sehr präsent und wurde gerne um Rat gefragt. Und immer wieder nahm sie problematische Hunde auf und ließ sich diese Hilfe bezahlen. Die Hunde wurden ihr von Privatleuten aber auch von Tierheimen in Obhut gegeben. Dafür pachtete sie zuletzt ein Grundstück in St. Paul im Lavanttal, auf dem letztendlich 30 Hunde-Kadaver, unter anderem auch 6 Welpen, gefunden wurden. Die toten Hunde waren in Plastiksäcken teilweise mit Erde bedeckt versteckt aufgefunden worden. Teilweise trugen die Hunde noch Maulkorb! Die Tierkadaver wurden sichergestellt und zur Feststellung der Todesursache nach Klagenfurt gebracht. Bei der Überprüfung durch den Amtstierarzt an Ort und Stelle wurden keine lebenden Tiere mehr auf diesem unbewohnten Anwesen gefunden.
Die Frau selbst hauste in ihrem Auto, in dem weitere Hunde eingesperrt waren und gerettet werden konnten. Eine menschliche Tragödie mit vielen tierischen Opfern. Der Amtstierarzt beantragte ein Tierhalteverbot gegen die Frau. Ausstellen kann das aber nur die Behörde, bei der sie zuletzt ihren Wohnsitz gemeldet hat. Bündnis Schattenhund hofft sehr, dass dieses Tierhalteverbot mittlerweile lebenslang ausgesprochen wurde.
Fall 2 : Dramatische Zustände in einem Hundezentrum im August 2019
Dort wurden mit Hilfe der Polizei zehn Hunde vom Veterinäramt
beschlagnahmt. Einer Tierrechtsorganisation wurde der Hinweis geben,
dass in der Einrichtung, die auch als Hundetagesstätte und Hundeschule
diente, Hunde über 22 Stunden am Tag in kleine Transportboxen gesperrt
würden.
Unter den eingesperrten Tieren befanden sich laut den
Zeugen angeblich auch zwei Wolfshybriden, die in einer Box
zusammengepfercht wurden.
Das eingeschaltete Veterinäramt nahm
sofort eine eingehende Kontrolle vor und beschlagnahmte 10 Hunde, die
als Pflege- oder Tierschutzhunde dort gehalten wurden. Die Hunde waren
alle schwer verhaltensauffällig und teilweise in schlechtem Zustand.
Schattenhunde, die dem Zentrum in Obhut gegeben wurden, weil man froh
war, die Hunde irgendwo unterzubringen. Es wurde Anzeige erstattet und
für die Betreiber den Entzug der Genehmigung nach Paragraf 11 des
Tierschutzgesetzes (TierSchG) sowie ein Tierhalteverbot gefordert.
Fall 3 : Räumung einer Einrichtung mit Genehmigung nach § 11 in Niedersachsen 2020
Insgesamt 72 Hunde wurden in einer Art Pension gehalten. Alles Schattenhunde und ebenfalls von allen Seiten dorthin abgegeben. Wenn schon mal jemand einen solchen Hund gegen Geld nimmt, schaut man über andere Dinge hinweg. Auch in diesem Fall waren weder die Betreuung der Hunde noch die Unterbringung artgerecht. Die Tiere waren teilweise in einem schlechten Zustand, was eine hinzugezogene Tierärztin bestätigte. Die Tiere wurden vorübergehend von einem kleinen Tierschutzverein und Helfern mit Sachkunde versorgt und betreut. Ein regionales Tierheim hatte 2 Tonnen Futter angeliefert. Geldspenden, um Tierarztkosten und die Versorgung der Tiere vor Ort bis zur Verteilung zu gewährleisten, wurden ebenfalls benötigt. Das Veterinäramt griff in diesem Fall nicht ein. Die Kosten wären für den Staat immens gewesen.
Aufgrund einer Räumungsklage mussten die Hunde dieser Pension auf verschiedene Tierheime verteilt werden. An Privatleute durften sie nicht abgegeben werden, weil sämtliche Hunde mit Auflagen belegt sind. Daher wurden dringend Tierheime und Tierschutzvereine mit § 11 und Sachkunde gesucht, welche bereit waren, Hunde aufzunehmen. Die Kosten für die Unterbringung und Behandlung der Tiere werden nicht erstattet werden und bleiben bei den Tierheimen.
Fatal in diesem Fall ist, dass die Besitzerin der Hunde in Nordrhein-Westfalen bereits ein Tierhalteverbot hatte. Sie zog daraufhin nach Niedersachsen und bot sich als Expertin für Schattenhunde an und wurde prompt von den Behörden gerne als Endstelle ihrer beschlagnahmten Hunde genutzt!!!!
Viele haben die Not erkannt und bieten professionell und kommerziell Plätze für solche Hunde an! Lobenswert und wünschenswert, ohne Frage, wenn die Stellen wirkliche Experten sind und sich nicht auf Dauer übernehmen. Die Hunde brauchen in jedem Falle eine artgerechte Unterbringung, möglichst mit Kontakt zu Artgenossen, und sie brauchen je nach Problematik entsprechendes Training, um ihr Verhalten zu verbessern. Dies alles kostet viel Zeit und Personal.
Der Druck von außen, die ständigen Anfragen oder vielleicht auch das Geld, das letztendlich fließt, um diese Hunde abgeben zu können, brachte sicher auch die oben genannten Stellen dazu, viel mehr Hunde als machbar, leistbar waren aufzunehmen.
Es gibt in Deutschland einige gute Institutionen, die Schattenhunde aufnehmen. Wir werden an dieser Stelle keine Namen nennen, denn alle diese Stellen sind ebenfalls völlig überfüllt und haben in der Regel schon mehr aufgenommen als eigentlich machbar ist, eben aus dem Druck heraus. Mehr geht nicht. Zum Schutz der Menschen und der Hunde werden wir keine Werbung machen. Aber wir rufen auch an dieser Stelle um Hilfe, damit nicht noch mehr Menschen und ihre Hunde in die Schlagzeilen geraten!!! Und hier ist er wieder, der Grund, warum sich das Bündnis Schattenhund zusammengefunden hat!!!
Es geht so nicht weiter.
Die Bilder der hier gezeigten Schattenhunde gehören NICHT zu den genannten Fällen!!!!!